Handschriftlich seinen letzten Willen aufzuschreiben wird auch als privates Testament bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine letztwillige Verfügung. Der Nachlass wird in diesem Schreiben verwaltet und auch die Rechtsnachfolger, also alle Erben, benannt.

Was muss man bei einem handschriftlichen Testament beachten?

Um ein handschriftliches Testament verfassen zu können, müssen vorab etliche Dinge geklärt werden. Manchmal kann sich dieses Verfahren als ziemlich schwierig erweisen. Ein Notar oder Rechtsbeistand ist dabei nicht nötig.

Diese Einzelheiten müssen beachtet werden:

  • Zuerst wird bezeugt, dass man das Testament selbst verfasst und beim Verfassen des Schreibens testierfähig ist (man verfasst das Testament ohne äußeren Zwang und kann selbst fähig, Entscheidungen zu treffen).
  • Ist beim Amtsgericht des betreffenden Wohnortes kein Testament hinterlegt, kann unter Umständen die sogenannte gesetzliche Erbfolge eintreten.
  • Allen direkten Nachkommen werden dadurch Pflichtanteile zugesprochen.

Was muss ein handschriftliches Testament beinhalten?

Wenn man ein persönliches Testament verfassen möchte, gibt es spezielle Einleitungssätze wie zum Beispiel: „Ich, (vollständiger Name, Geburtsname) geboren am (Geburtsdatum), in (Geburtsort), im Vollbesitz meiner geistigen Gesundheit, erkläre Folgendes zu meinem Testament und letzten Willen.“

Achtung: Der gesamte Text muss komplett handschriftlich geschrieben sein. Man sollte das Testament deutlich und klar verfassen. Auf interpretierbare und vage Formulierungen sollte verzichtet werden. Alle wichtigen Zugangsdaten (Bankkonten, Versicherungen,…) sollten separat geschrieben werden.

Als Verfasser des eigenen Testaments kann man frei bestimmen, wie viele Personen und wer als rechtmäßiger Erbe bestimmt werden. Es wird empfohlen, nahe stehende Menschen nicht komplett aus dem Testament auszuschließen. Im besten Fall sorgt das Schreiben damit, dass innerhalb der verbliebenen Familie Frieden herrscht. Man sollte darauf achten, etwaige bestehende Konflikte nicht zu verstärken.

Man kann auch eine Teilungsanordnung in das Schreiben einfügen. Dabei werden die Besitztümer unter den Erben nach Wunsch des Verstorbenen aufgeteilt.

Zum Schluss sollte noch einmal geprüft werden, ob die formalen Details auch stimmig sind:

  • Besitzt das Dokument eine passende Überschrift (zum Beispiel „Mein Testament″)?
  • Sind Datum und Ort korrekt?
  • Sind die Geburtsdaten der Erben korrekt?

Am Schluss ist es verpflichtend, mit dem eigenen, vollständigen Namen zu unterschreiben.

Sollte bereits zuvor ein Testament verfasst worden sein, muss es widerrufen werden. Dafür muss im neu verfassten Schreiben eine Außerkraftsetzung des anderen Testaments beigefügt werden. Im Zweifelsfall sollte man das Testament von einem Notar beglaubigen lassen.

Weitere Quellen:

(1) Erbrecht: Wie genau ist die Erbfolge geregelt? –  https://www.morgenpost.de/ratgeber/familienrecht/article206955181/Erbrecht-Wie-genau-ist-die-Erbfolge-geregelt.html