Im Durchschnitt ist deutschlandweit in jedem zweiten Testament eine Immobilie enthalten. Leider sind in den meisten Fällen Erblasser und auch Erben schlecht vorbereitet. Dadurch ist ein Streit zwischen den Parteien oft unvermeidlich. Doch genau diese Misere kann verhindert werden.
Es ist nicht sehr vorteilhaft, wenn das Eigenheim erst nach dem Tod des Inhabers weitergereicht wird. Tritt so ein Fall ein, kann man meistens nicht mehr viel an der Immobilie ändern, sei es die Aufteilung unter den Erben, der Zustand der Immobilie oder auch die Steuer. Besonders bei Eheleuten wird empfohlen, das Haus bei Lebzeiten zu übergeben.
Es gibt jedoch viele Fälle, in denen nichts planmäßig verläuft. Unbewegliches Vermögen wie eine Nachlassimmobilie führt bei vielen Erben und Erbengemeinschaften zu Streit und Zwietracht. Es kann auch passieren, dass der Ehepartner zwar die Immobilie erbt, jedoch ohne jegliches Bargeld dasteht. Der Wert eines Hauses wird sehr oft falsch eingeschätzt. Wenn die Immobilie über Jahre hinweg nicht saniert wurde, bringt sie in schlimmen Fällen gerade mal einen fünfstelligen Betrag ein.
Werden Immobilien oft vererbt?
Eine wichtige Vermögensfrage in vielen Haushalten ist die Immobilienerbschaft. Es wird geschätzt, dass in den kommenden neun Jahren etwa 3,1 Billionen Euro in Deutschland vererbt werden könnten. Das bedeutet, jedes zweite Erbe beinhaltet eine Immobilie.
Es gibt demnach genug Anlass, sich mit den finanziellen Fragen und einer Erbstrategie auseinanderzusetzen:
- Lohnt es sich überhaupt noch, das geliebte Elternhaus zu renovieren?
- Wäre es vielleicht besser, den Sachwert zu behalten und das Haus zu vermieten?
- Vielleicht sollte man auch das erhaltene Erbe in einen Immobilienkauf investieren?
- Wie werden überhaupt Mieteinnahmen, Tilgung und Zinsen berechnet?
Tritt der Fall eines Immobilienerbes ein, sollte man sich unter allen Umständen gut beraten lassen und nicht auf eigene Faust handeln.
Warum ist Beratung so wichtig?
In einem persönlichen Gespräch wird analysiert, wie sich die Immobilie und das restliche Vermögen belaufen. Es werden Strategien erarbeitet, wie es mit der Rendite aussieht und was in Bezug auf das Haus wichtig sein kann. Sollte es sich um einen anstehenden Hausverkauf handeln, sollte die Immobilie zuerst bewertet werden.
Ein Haus als Geschenk
Nur etwa fünf Prozent aller Deutschen denken über eine Teilschenkung des Hauses nach. In vielen Haushalten ist dies ein heikles Thema, welches nur ungern zur Sprache kommt. Tritt der Erbschaftsfall dann ein, beginnt oft ein richtiges Drama. Doch dann ist es bereits zu spät. Eine Schenkung kann sich bei Ehepaaren überaus lohnen, da zu Lebzeiten keine Erbschaftssteuer anfallen kann.
Wie sieht es mit lebenslangem Wohnrecht aus?
Es gibt einen sogenannten Freibetrag, der alle zehn Jahre ausgeschöpft werden kann. Dadurch ist es möglich, dass auch ein hochpreisiges Haus, beispielsweise mit einem Wert von einer Million Euro, ohne Steuern weitergegeben wird. Wenn man als Schenker zusätzlich noch auf der sicheren Seite bleibt, kann man im Grundbuch ein Nutzungsrecht (Nießbrauch) eintragen lassen. Dadurch werden im Übergabevertrag alle Vereinbarungen, wie zum Beispiel ein Wohnrecht auf Lebenszeit, genau festgelegt.
Man sollte sich in diesem Falle jedoch von einem Anwalt beraten lassen, da der Kapitalwert des Nießbrauches für eine steuerliche Bemessung, zugrunde liegt. Eine vorweggenommene Erbfolge ist auch von Vorteil, wenn der Eigentümer ein Pflegefall werden sollte. Es kann kein Immobilienvermögen als Kostendeckung für ein Pflegeheim genommen werden. Wird das Haus beizeiten an jemanden verschenkt, verhindert damit oftmals größer Probleme. Zu beachten ist jedoch, dass die Schenkung der Immobilie zehn Jahre vor einem Pflegefalleintritt erfolgen muss.