Seit dem 1. Juni 2015 ist in Berlin die sogenannte Mietpreisbremse in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass Vermieter ihre Mieten an den Durchschnittsmieten innerhalb des Viertels orientieren müssen. Eine Abweichung ist nur bis maximal 10 % nach oben zulässig. Ausnahmen gelten für Neubauten und für umfassend sanierte Wohnungen. Wie kam es überhaupt zu diesem umstrittenen Gesetz und erfüllt es die damit verbundene Hoffnung?
Mietpreise in Berlin gehen an die Decke
Die Mietpreisbremse soll den seit einigen Jahren galoppierenden Mietpreiserhöhungen in Berlin einen Riegel vorschieben. Diese Erhöhungen sind das Resultat der ständig steigenden Nachfrage nach Wohnraum in der Hauptstadt, während das Angebot nicht im gleichen Maße mitwachsen konnte. Etwa 40.000 neue Bewohner kommen jedes Jahr nach Berlin. Die Mietpreise gehen beinahe jeden in Berlin etwas an. 86 % der Bewohner leben in der Hauptstadt zur Miete, trotzt des ungebrochenen Trends zur Eigentumswohnung. Fast die Hälfte seines Einkommens gibt der Berliner im Schnitt fürs Wohnen aus. Besonders alteingesessene Bewohner leiden unter den drückenden Mietpreisen; Einkommensschwache, Schüler, Studenten, Rentner oder Alleinerziehende treffen sie besonders schwer.
Seit der Jahrtausendwende haben sich die Durchschnittsmieten verdoppelt
Dies wird sofort ersichtlich, wenn man sich einmal die Entwicklung der Mietpreise in Berlin vor Augen führt. Von 1999 bis 2009 sind die Mieten in Berlin im Schnitt um 50 % angestiegen. Allein von 2009 bis 2015 aber hat die Durchschnittsmiete in Berlin noch einmal um 50 % zugelegt. Damit liegt die Mietpreisentwicklung in Berlin weit über dem deutschen Durchschnitt. Besonders betroffen sind Altbauwohnungen aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg und Neubauten aus den 50er und 60er Jahren.
Mietspiegel offenbart große Unterschiede
Zur Festlegung der Mietpreisbremse wurde daher in den Berliner Bezirken ein Mietspiegel erhoben, der sich am jeweiligen Durchschnittspreis orientiert.
Am teuersten lebt es sich demnach in Friedrichshain-Kreuzberg, hier sind im Schnitt 11 Euro pro Quadratmeter Wohnraum zu zahlen. Berlin Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf sind mit 10,70 Euro und 10 Euro kaum günstiger. Erträglicher sind die Mieten schon in Pankow (9,47 Euro), Steglitz-Zehlendorf sowie Tempelhof-Schöneberg (8,92 Euro), Neukölln (8,78 Euro) und Lichtenberg (8,05 Euro).
Vergleichsweise günstig lebt es sich in Berlin in Treptow-Köpenick (7,77 Euro), Reinickendorf (7,50 Euro) und Spandau (7 Euro). Den Schluss bildet Marzahn-Hellersdorf mit knapp 6 Euro je Quadratmeter. In besonders beliebten Lagen befinden sich die Mieten zum Teil noch erheblich über dem Bezirksdurchschnitt. Wer am Hackeschen Markt wohnen möchte, zahlt über 12,50 Euro für den Quadratmeter. Am Potsdamer Platz werden 11,50 Euro fällig. Unter den Linden sind es fast 13 Euro. Im Berliner Durchschnitt liegt der Quadratmeter bei etwa 9 Euro.
Die hohen Mieten Berlins sind keine Ausnahme im bundesdeutschen Vergleich
Trotz der immensen Mietpreisanstiege steht die Hauptstadt im bundesdeutschen Vergleich dennoch gut da. So sind in Frankfurt am Main etwa für den Quadratmeter gut 12 Euro zu zahlen, in Hamburg kostet der Quadratmeter 10,50 Euro, in Stuttgart 14,20 Euro und in München sind über 14 Euro fällig. Dort ist die durchschnittliche Kaufkraft aber auch 40 % höher als in der Hauptstadt. Obwohl diese auch in Berlin in den letzten Jahren zugenommen hat, steht dies aber in keiner Relation zur Entwicklung der Mieten.
Vermieter legen Beschwerde ein – erfolglos
Die Mietpreisbremse stößt bei den Vermietern natürlich auf Kritik. Teilweise wurde sogar Klage eingereicht. Mieter dürfte es jedoch umso mehr erfreuen zu hören, dass das Landgericht Berlin unlängst einige solcher Eingaben abgeschmettert hat und den Mietspiegel als bindend erklärte. Die Daten seien repräsentativ und wissenschaftlich erhoben worden. Revisionen wurden vom Landgericht ebenfalls abgewehrt. Damit haben Politik und Justiz endlich ein eindeutiges Signal gesetzt, die drückenden Mieterhöhungen nicht mehr länger hinzunehmen.
Mietpreisbremse wird häufig mit Tricks übergangen
Vermieter versuchen indes immer wieder, sich durch Kunstgriffe an der Mietpreisbremse vorbei zu schummeln. Für Neubauten gilt sie ohnehin nicht. Aber auch bei Wohnungen mit umfangreichen Sanierungsmaßnahmen darf der Vermieter die Miete über den gängigen Durchschnittswert heben. Wie umfangreich diese Maßnahmen jeweils sind, liegt natürlich im Auge des Betrachters. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ein Interessent, der die Höhe der noch von seinem Vorgänger gezahlten Miete nicht kennt, wird schwer Beschwerde einlegen können. Angesichts der argen Wohnungsnot beißen viele neu Hinzugezogene sicher auch lieber in den sauren Apfel, anstatt sich zu beschweren. Zumindest die Bestandsmieter können jedoch durch die Installation der Mietpreisbremse aufatmen. Böse Überraschungen sind dadurch auf absehbare Zeit gebannt.
Wer als Neuankömmling in Berlin nicht draufzahlen möchte, der profitiert immer davon, wenn er den Vormieter bereits persönlich kennt, die bestehende Miete erfährt und die Wohnung selbst in Augenschein nehmen kann, um selbst zu entscheiden, ob Sanierungsmaßnahmen für ihn sinnvoll sind oder nicht.