Die Hinterlassenschaft, das Erbe, kann manchmal Grund zu Streit und Missgunst geben. Wie schnell solch ein Konflikt vor Gericht enden kann, zeigt das Beispiel Dussmann aus Berlin sehr deutlich. Der millionenschwere Unternehmer Peter Dussmann hatte durch mehrere Schlaganfälle bereits den Tod vor Augen gehabt und daraufhin ein Testament aufgesetzt. In der Regel werden solche Testamente zugunsten der Frau und Kinder gleichmäßig erstellt. Er hatte jedoch einige Wochen vor seinem plötzlichen Tod das Erbverhältnis ändern und so die Tochter mit lediglich 25 % und die Frau mit 75 % das Erbe im Todesfall zuteilwerden lassen. Dieser Fall steht nun vor Gericht und ist Fall, der für den Sieger Millionenbeträge bedeutet, Dussmann war zu Lebzeiten der Kopf eines Millionenschweren Unternehmens.
Dieses Beispiel zeigt relativ treffend, wie schnell doch manchmal der Streit um das Erbe eines Verstorbenen für die Hinterbliebenen zu Zank und Streit führen kann. Manchmal auch, wie in diesem bekannten Beispiel, ein Rechtsstreit nicht ausgeschlossen. Da stellt sich natürlich die Frage, wie solch ein Rechtsstreit und generell solche Streitigkeiten in Bezug auf das Erbe und Testament verhindert werden kann.
Die Gegenstände geben nicht immer Anlass zum Streit
Zwar können hochpreisige Immobilien und hohe Geldbeträge sehr schnell für Zank unter den Erben sorgen, auch wenn die Erbfolge klar geregelt ist, in der Regel sind es jedoch oftmals kleine und vergleichsweise materiell weniger wichtige Gegenstände, die Streit auslösen.
Egal ob es Opas geliebte Lackschuhe oder das Collier der Mutter ist, oftmals gilt hier nicht die Annahme je höher der materielle Wert, desto emotionaler der Streit. Vielmehr geht es vielen beteiligten dann eher um den emotionalen Wert, der hinter Dingen und so auch dem Erbe steht. Dieses nicht nur materielle, sondern auch emotionale Interesse an der Hinterlassenschaft nennt sich im juristischen Jargon Affektionsinteresse.
Daher ist es für viele Angehörige nicht unbedingt der Gegenstand an sich, worum gestritten wird. Es wird um einen Teil des Verstorbenen gestritten, um einen Anteil an ihm auch über den Tod hinaus. Das Verdeutlichen dieser Tatsache allein kann manch einen Streit verhindern. Denn wenn erkannt wird, dass es bei der Diskussion um Papas geliebte wertvolle Bibel nicht um den materiellen, sondern um den emotionalen Wert geht, kann manch eine Diskussion bereits sehr früh verhindert werden.
Offen zu kommunizieren, warum ein Gegenstand oder ein bestimmter Betrag oder Anteil genau als Erbe genau begehrt wird, ist immer der erste Stein ein Problem zu lösen und eine schwerwiegende Diskussion zu verhindern. Natürlich funktioniert dies nur, wenn sämtliche Parteien auch an einer Klärung interessiert sind.
Bereits zu Lebzeiten das Testament aufsetzen
Der Fall, dass sämtliche Angehörige ohne Streit dann gemeinschaftlich im Sinne des Erben handeln, ist leider manchmal ein unerfüllter Wunsch. Um einen größeren Streit nach dem Tod zu verhindern, sollte bereits zu Lebzeiten ein Testament aufgesetzt werden. Dabei ist es wichtig, sich in jedem Fall Rechtsbeistand zu suchen. Gerade wenn es um hohe Summen, Firmenanteile oder ähnliches geht, kann jede unsauber gewählte Formulierung am Ende Streit verursachen und vor allem erst durch einen Anwalt geklärt werden.
Um dies vorwegzugreifen, sollte in jedem Fall genau vor dem Tod testamentarisch festgehalten und definiert werden, wer was bekommen soll und ob es sich hierbei um ein Erbe oder ein Vermächtnis handelt. Auch dies ist nicht gerade unerheblich. Ein Erbe ist das Übergeben von Rechten und Pflichten an die Erben. Ein Vermächtnis hingegen ist ein testamentarisch verbriefter Anspruch auf etwas.
Wenn ein Auto oder ein Haus vererbt werden soll, ist dies also juristisch dann ein Vermächtnis. All diese Faktoren sollten bereits zu Lebzeiten geklärt werden, um an Ende einem potenziellen Streit unter den Hinterbliebenen bereits vor Ausbruch den Wind aus den Segeln zu nehmen.